Fachgymnasium

 

Fachrichtungen

Datenverarbeitungstechnik

Gestaltungs- und Medientechnik

Voraussetzung:

Die Aufnahme in das Fachgymnasium setzt die Mittlere Reife, eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung oder die Versetzung in die Qualifikationsphase des Gymnasiums voraus.

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Abschluss:

Allgemeine Hochschulreife

Bildungsziel: Die Ausbildung am Fachgymnasium Technik umfasst:

– sprachlich- literarisch- künstlerische Fächer,
– gesellschaftswissenschaftliche Fächer und
– mathematisch- naturwissenschaftlich- technische Fächer

Die Ausbildung am Fachgymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab und verleiht die Allgemeine Hochschulreife.

Damit bieten sich den Absolvent*innen z.B. folgende Möglichkeiten:

– Zugang zu allen Universitäten und Hochschulen
– Anwärter des gehobenen Dienstes aller Landes- und Bundesbehörden
– Offizierslaufbahn der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes
– ggf. Verkürzung dualer und schulischer Berufsausbildungen.

Ablauf der Ausbildung:

1. Einführungsphase (Klasse 11)

Die Einführungsphase dient dem Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen der Schüler*innen vor Eintritt in die Qualifikationsphase.

Der Unterricht erfolgt in folgenden Fächern:
– Deutsch, Englisch, Französisch
– Wirtschaftslehre, Philosophie, Geschichte und politische Bildung, Sozialkunde, Pädagogik und Psychologie
– Mathematik, Physik oder Chemie und Berufliche Informatik
– Datenverarbeitungstechnik oder Gestaltungs- und Medientechnik
– Sport

2. Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13)

Der Unterricht erfolgt im Kurssystem, bestehend aus 2 Leistungskursen mit je 5 Wochenstunden und mehreren Grundkursen zu je 2 bis 4 Wochenstunden.
Der erste Leistungskurs ist Datenverarbeitungstechnik oder Gestaltungs- und Medientechnik.
Als zweiter Leistungskurs wird Deutsch, Englisch oder Mathematik gewählt. Die weiteren Fächer werden als zwei- bis vierstündige Grundkurse unterrichtet.

Fachhochschulreife

Am Ende der Klassenstufe 12 kann der Schüler *in das Zeugnis für den schulischen Teil der Fachhochschulreife erhalten. Zusammen mit einem Nachweis über den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife kann bei der obersten Schulaufsichtsbehörde die Fachhochschulreife beantragt werden.

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann nachgewiesen werden durch

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
  2. ein einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleichgestellt ist, oder
  3. ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst. Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr Dauer können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden.

 

Abiturprüfungen: Jeder Schüler*in wird in 5 Fächern geprüft. In beiden Leistungskursen und einem Grundkurs erfolgt eine schriftliche Prüfung. Zwei weitere Grundkurse werden mündlich geprüft.
Leistungsbewertung: In der Einführungsphase erfolgt die Leistungsbewertung in sechs Notenstufen von “sehr gut” bis “ungenügend”.
In der Qualifikationsphase werden die Noten in Punkte umgerechnet. Dafür gilt folgender Schlüssel:

sehr gut 15/14/13 Punkte
gut 12/11/10 Punkte
befriedigend 09/08/07 Punkte
ausreichend 06/05/04 Punkte
mangelhaft 03/02/01 Punkte
ungenügend 0 Punkte

Das Fachgymnasium stellt sich vor: